BETONSANIERUNG ...

Richtlinie      

Die Instandsetzungs-Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton, in der Ausgabe Oktober 2001, wurde bis Ende 2004 von allen Bundesländern bauaufsichtlich eingeführt. Damit hat die Richtlinie nun für alle, die an Betoninstandsetzungsmaßnahmen beteiligt sind, einen verbindlichen gesetzlichen Charakter.

Drei wichtige Punkte dieser Richtlinie

  • die zwingende Einbeziehung eines sachkundigen Planers
  • die Verpflichtung zur Fremdüberwachung und
  • die bauvertragliche Relevanz der Instandsetzungs-Richtlinie.

Gleich zu Anfang heißt es: "Mit der Beurteilung und Planung von Schutz- und Instandsetzungsarbeiten muss ein sachkundiger Planer beauftragt werden, der die erforderlichen besonderen Kenntnisse auf dem Gebiet von Schutz und Instandsetzung bei Betonbauwerken hat." Diese Aufgabe kann ein externer Planer übernehmen, sich der Bauherr selbst vorbehalten oder an ein sachkundiges Unternehmen übertragen werden. "Für Instandsetzungsarbeiten muss in jeder Phase, auch während der Ausführung, festgelegt sein, wer die Fragen der Standsicherheit verantwortlich beurteilt und wer die dazu erforderlichen Maßnahmen plant und ausführt", heißt es weiter in der Richtlinie.

Bei Baumaßnahmen, bei denen die Standsicherheit betroffen ist, schreibt die Richtlinie zwingend eine Überwachung durch eine dafür anerkannte Überwachungsstelle vor. Bei kleineren oder zeitlich kürzeren Instandsetzung- und Schutzmaßnahmen, bei denen die Standsicherheit nicht betroffen ist, darf von einer Überwachung der Baustelle abgesehen werden, sofern der sachkundige Planer dieses vorsieht. Zur Überwachung gehört auch eine Überprüfung, ob Personal und Geräte eine ordnungsgemäße Ausführung erwarten lassen.

Service-Info

Unter den vielen Veränderungen in technischen Regelwerken, die ständig auf Planer und Ausführende zukommen, ist die neue Betonnorm DIN EN 206 / DIN 1045-2 sicher eine der folgenreichsten.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund vielfacher Schäden an Betonbauwerken wurde in der neuen Norm das Ziel der Dauerhaftigkeit von Betonbauwerken besonders hervorgehoben. Damit einher gehen für viele Planer und Ausführende völlig neue Begrifflichkeiten wie "Expositionsklassen gegen Verschleiß, ...gegen chemischen Angriff, ...gegen Frost u.a." Auch die Betonfestigkeiten wurden neu geregelt. Kurz gesagt: "B 25", "B 35" etc sind nicht mehr aktuell, stattdessen heißen Festigkeitsklassen zum Beispiel "C20 /25". Planer und Ausführende stehen damit auch vor der Aufgabe, oftmals langjährig benutzte Textvorlagen zu überarbeiten. Textbeispiele nach dem aktuellen STLB-Bau, das diese Norm bereits integriert hat, finden sich unter

 

 

DAfStB - Deutscher Ausschuss für Stahlbeton Güteschutzgemeinschaft Betoninstandsetzung

 

Güteschutzgemeinschaft Betoninstandsetzung

 

www.beton.org

   
© Ingenierbüro Graner 2016